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FIDE-Schachregeln - Änderungen vom 1. Juli 2014

20.07.2014

 

Alle vier Jahre nimmt der FIDE-Kongress Änderungen an seinen Regelwerken vor, so auch an den Schachregeln, den Laws of Chess. 2012 wäre es wieder so weit gewesen; wegen einiger Unklarheiten hat es sich dann aber um ein Jahr verzögert.

Die deutsche Übersetzung der FIDE-Regeln kann über die Webseite des DSB:

http://srk.schachbund.de/nachrichtenleser-der-srk/deutsche-uebersetzung-der-fide-regeln.html geladen werden. Hier die wichtigsten Änderungen, die am 1. Juli 2014 in Kraft treten werden:



Ausführung der Züge („J'adoube“)

Nur der Spieler, der am Zug ist und dessen Uhr läuft, darf Figuren auf dem Brett zurecht rücken (Artikel 4.2 und. 6.2 d).

Beendigung der Züge

Ein Zug, der die Partie beendet (also ein Matt, ein Patt, oder eine Stellung, in der kein Spieler mehr matt setzen kann, herbeiführt), muss nicht nur regelgemäß sein, sondern muss auch den Regeln über die Ausführung der Züge, insbesondere der „Berührt – geführt-Regel“ entsprochen haben (Artikel 5.1 a, 5.2 a, 5.2 b, 9.7).

Folgen eines regelwidrigen Zuges (Artikel 7.5 b)

Nur noch beim ersten regelwidrigen Zug gibt es eine Zeitstrafe in Form einer Zeitgutschrift von zwei Minuten für den Gegner. Bereits beim zweiten regelwidrigen Zug wird die Partie für verloren erklärt. Die Folgen treten – wie bisher – nur ein, wenn der Zug abgeschlossen ist, also entweder nach der Ausführung des Zuges die Uhr gedrückt wurde, oder die durch den Zug erreichte Stellung eine Matt- oder Pattstellung oder die Unmöglichkeit zum Mattsetzen herbeigeführt hat.

Regelwidrige Bauernumwandlung

Artikel 7.5 stellt nunmehr klar, dass es regelwidrig ist, einen Bauern auf die gegnerische Grundreihe zu ziehen und die Uhr zu drücken, ohne die Umwandlungsfigur hingestellt zu haben. Macht dies ein Spieler trotzdem, und die Partie wird mit einer Zeitgutschrift von zwei Minuten für den Gegner fortgesetzt, dann darf der Spieler den Bauern nur noch in eine Dame umwandeln, nicht mehr in eine andere Figur.

Regelungen über die Partiemitschrift

Die schon geltende Regelung, dass ein Helfer eingesetzt werden darf, wenn ein Spieler die Partie nicht notieren kann oder darf, wird speziell für behinderte Spieler dahin ergänzt, dass der übliche Bedenkzeitabzug nicht stattfindet (jetzt: Artikel 8.1 e). Entsprechendes gilt auch bei Einsatz eines Helfers, der anstelle eines behinderten Spielers die Züge ausführt oder die Schachuhr bedient (Artikel 4.9, 6.2 e).

Zeitstrafe bei unberechtigtem Remisantrag (Artikel 9.5)

Beantragt ein Spieler Remis wegen dreimaliger Stellungswiederholung (Artikel 9.2) oder nach 50 Zügen, in denen kein Bauer gezogen und keine Figur mehr geschlagen wurden (Artikel 9.3), und stellt sich die Reklamation nach Prüfung als falsch heraus, beträgt die Zeitstrafe – in Anpassung an diejenige in Artikel 7.5 b – zwei Minuten als Zeitgutschrift für den Gegner.

Remisentscheidung des Schiedsrichters (Artikel 9.6)

Außer nach den Remisgründen der Artikel 9.2 und 9.3 (siehe vorher gehender Punkt), die auf Antrag eines Spielers zum Remis führen, kann der Schiedsrichter auch ohne Antrag eines Spielers auf remis entscheiden, wenn entweder eine gleiche Stellung in wenigstens fünf aufeinander folgenden Zü­gen (d.h. nach fünfmaligem Hin- und Herziehen) entstanden ist, oder sobald wenigstens 75 aufeinander folgende Züge von jedem Spieler abgeschlossen worden sind, ohne dass ein Bauer gezogen oder eine Figur geschlagen worden ist.

Unzulässige elektronische Hilfsmittel (Artikel 11.3 b)

Während des Spiels ist es einem Spieler ver­bo­ten, ein Mobiltelefon oder ein anderes elektro­ni­sches Kommunikationsmittel im Turnierareal bei sich zu haben. Es kommt nicht mehr darauf an, ob das Gerät „vollständig abgeschaltet“ ist oder nicht. Wird dies festgestellt, ist die Partie verloren; auf die Möglichkeit oder Unmöglichkeit des Mattsetzens kommt es hierbei nicht an. Eine mildere Strafe kann nur verhängt werden, wenn bereits das Turnierreglement (d.h. Turnierordnung oder Ausschreibung) dies vorsieht.

Neu eingeführt wurde die vom DSB schon in seiner Turnierordnung für die Bundesligen eingefügte Regelung, dass dem Schiedsrichter die Untersuchung der Kleidung, der Gepäck­stüc­ke oder anderer Gegenstände des Spielers gestattet ist, ohne dass er einen konkreten Verdacht begründen muss. Verweigert der Spieler eine Kontrolle, kann er bestraft werden.

Schnellschach und Blitzschach (Anhänge A und B)

Die wichtigste Änderung ist die weitgehende Anpassung der Regeln für diese Turnierarten an die allgemeinen Turnierregeln, indem die Vorschriften, die das Eingreifen des Schiedsrichters bei Verstößen gegen die Ausführung eines Zuges, bei regelwidrigen Zügen und bei Blättchenfall von einer Reklamation des Gegners abhängig machen, gestrichen sind.

Weitgehend beseitigt wurden auch die Unterschiede zwischen Blitz- und Schnellschach (Anhang B4). Der Unterschied besteht noch in den engeren Voraussetzungen, unter denen im Blitzschach bei ausreichender Überwachung die normalen Turnierschachregeln gelten (Anhang A3, B3) und in der im Blitzschach auf eine Minute verkürzten Zeitstrafe, die nach Artikel 7.5 b oder 9.5 verhängt wird (Anhang B2).

Die Angleichung der Blitz- und Schnellschachregeln führt dazu, dass ein abgeschlossener, regelwidriger Zug nun in beiden Turnierarten zum Verlust führt, wenn

der Schiedsrichter dies beobachtet und eingreift, bevor der Gegner seinen Zug ausgeführt hat, oder

der Gegner dies reklamiert, bevor er seinen eigenen Zug ausgeführt hat;

andernfalls bleibt der regelwidrige Zug (wie bisher) bestehen, falls die beiden Spieler nicht übereinstimmend die Regelwidrigkeit korrigieren.

Die Angleichung an die Turnierschachregeln führt dazu, dass ein Fallblättchen nach der allgemeinen Regel des Artikels 6.8 als gefallen gilt, wenn der Schiedsrichter dies beobachtet oder einer der Spieler dies reklamiert. Wie bisher schon führt dies dann zum Gewinn des Gegners, wenn dessen Blättchen noch oben ist bzw. seine Uhr noch Restbedenkzeit anzeigt, und der noch die Möglichkeit zum Mattsetzen hat (Anhang A4 c).

Endspurtphase (Anhang G, bisher Artikel 10)

Die Regelung der Endspurtphase ist wegen abnehmender Bedeutung in einen Anhang verschoben und um eine Variante bereichert worden:

Wenn der Spieler, der am Zuge ist, weniger als zwei Minuten Restbedenkzeit hat, darf er beantragen, dass der Schiedsrichter den Zeitmodus für beide Spieler so abändert, dass beiden ein Inkrement gem. dem Fischer-Modus von fünf Sekunden eingeräumt wird, sofern die Uhr dies erlaubt (Anhang G4). Ähnlich wie die Remisreklamation nach diesem Abschnitt gilt der Antrag als Remisangebot, das der Gegner sogleich annehmen kann. Der Schiedsrichter kann den Antrag auch ablehnen; unter welchen Voraussetzungen, steht nicht in den Regeln.

Sonst hat sich materiell nichts geändert. Nach wie vor gilt Anhang G nicht im Blitzschach.

 

 
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